BURUNDI: auch im Frieden kein Schutz vor Vergewaltigungen
 
Im Bürgerkrieg von 1993 bis 2003 wurden Vergewaltigungen als Kriegswaffe eingesetzt. Auch nach dem Ende des Konflikts ist das Ausmaß der sexuellen Gewalt gegen Frauen erschreckend hoch.
 
Sexuelle Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist immer noch ein schweres Menschenrechtsproblem in Burundi. Bei den Tätern handelt es sich um Privatpersonen wie um Hoheitsträger, etwa aus den Reihen des Militärs aber auch anderer Sicherheits- und Polizeibehörden. Während des Bürgerkrieges von 1993 bis 2003 wurden Vergewaltigungen als Kriegswaffe eingesetzt. Die Tatsache, dass nach Erkenntnissen von Amnesty International auch nach Beendigung der Feindseligkeiten Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt weiterhin in hohem Maße stattfinden, verdeutlicht den dringenden Handlungsbedarf gegen die vorherrschende Straflosigkeit und die tief in der burundischen Gesellschaft verankerte Diskriminierung von Frauen. Der Bericht von Amnesty International „Burundi: No protection from rape in war or peace“ dokumentiert ausführlich, dass in Burundi Vergewaltigungen im häuslichen Bereich ebenso wie in der Gemeinschaft (community) begangen werden und im ganzen Land nach wie vor verbreitet sind. Obwohl die Anzahl der Frauen in hochrangigen Positionen in Politik und Gesellschaft in jüngster Zeit deutlich gestiegen ist, hat sich die allgemeine Situation für Frauen in Burundi ebenso wenig verbessert wie ihr Schutz vor sexueller Gewalt.
 
Keine verlässlichen Zahlen
Zwischen 2004 und 2006 berichteten im Durchschnitt jährlich 1346 Frauen gegenüber der Organisation „Ärzte ohne Grenzen“ von Vergewaltigungen, darunter auch Minderjährige. Allerdings ist es mangels offizieller Statistiken unmöglich, verlässliche Zahlen über das wahre Ausmaß sexueller Gewalt in Burundi zu erhalten. Die Regierung verfügt über keine unabhängigen Untersuchungsmechanismen, die eine öffentliche Berichterstattung und Diskussion über die Verbreitung sexueller Gewalt und die Effektivität staatlichen Handelns dagegen erlauben würden. Die burundischen Behörden sind nicht willens und auch nicht in der Lage, Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu verhindern, zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen, so dass die Täter in der Regel keiner Strafverfolgung zugeführt werden. Das Justizsystem ist schwach, schlecht ausgestattet und zudem wenig unterstützend tätig bei der Aufklärung von Fällen sexueller Gewalt. Folglich ist auch das Vertrauen der Opfer in die Polizei und Justiz gering. Insbesondere in ländlichen Gebieten haben Opfer sexueller Gewalt mangels Kenntnis über ihre Rechte kaum Zugang zur Justiz, zu Rechtsberatung und medizinischer wie psychosozialer Betreuung. Hinzu kommt, dass derartige Dienste überwiegend von Nichtregierungsorganisationen angeboten werden, deren Mittel und Möglichkeiten ebenfalls begrenzt sind.
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Versagen des Staates
Dieses systematische Versagen des Staates hat dazu geführt, dass immer weniger Betroffene bereit und in der Lage sind, überhaupt strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten. Hinzu kommt, dass verbreitete Armut, patriarchale Gesellschaftsstrukturen und eine Kultur, in der sexuelle Gewalt nicht ernst genommen wird, dazu beitragen, dass die Opfer - auch aus Angst vor Racheakten der Täter, über derartige Verbrechen nicht berichten oder Anzeige erstatten. Sie suchen nicht um Entschädigung an und erhalten keinerlei Unterstützung vom Staat, der Gemeinschaft oder der Familie. Im Gegenteil - vor allem Opfer sexueller Gewalt sind weitergehenden, vielfältigen Diskriminierungen ausgesetzt. Sie werden nicht selten von der Gemeinschaft und Familie stigmatisiert und sozial ausgegrenzt, mit der Folge, dass Opfer häufig ein Gefühl von Scham und Schuld nach einer Vergewaltigung empfinden. Denn oft sind sie es, die wegen ihres Verhaltens oder ihrer Kleidung für sexuelle Übergriffe selbst verantwortlich gemacht werden. Sie werden von der Familie und Gemeinschaft geächtet und mittellos allein gelassen. Nicht selten kommt es auch zu so genannten außergerichtlichen gütlichen Einigungen zwischen der Familie des Opfers und der des Täters, die etwa mit einer finanziellen Entschädigung der Opferfamilie und/oder auch der (erzwungenen) Verheiratung des Opfers mit dem Täter enden.
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Rechtlos und abhängig
Hinzu kommt, dass bestimmte Traditionen Frauen fundamentale Rechte vorenthalten. So sind etwa die Verweigerung des Rechts, Land zu besitzen oder zu erben geeignet, die ökonomische Abhängigkeit der Frauen von Männern zu erhöhen. Vergewaltigungsopfer berichteten Amnesty International, dass sie es ablehnen, juristische Schritte wegen einer Vergewaltigung anzustrengen, weil sie befürchten, damit die wirtschaftliche Unterstützung des Ehegatten und der Familie zu verlieren. Vor diesem Hintergrund fordert Amnesty International die Regierung Burundis auf, ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen und Frauen vor schweren Menschenrechtsverletzungen, wie Vergewaltigung und sexuellen Übergriffen, effektiv zu schützen und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei den Tätern um Hoheitsträger oder um Privatpersonen handelt. Berichte über sexuelle Gewalt müssen genauestens registriert, untersucht und strafrechtlich verfolgt werden. Die Opfer müssen die notwendige juristische, finanzielle und medizinische Unterstützung bekommen. Seit der Veröffentlichung des Berichts im Oktober 2007 kam es wohl zu einigen Fortschritten, sowohl was die statistische Erfassung von Vergewaltigungen als auch die rechtliche Hilfe für Opfer betrifft. Entsprechende Programme befinden sich allerdings erst in der Planungsphase.
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Werden Sie aktiv
Schreiben Sie an den Justizminister von Burundi und fordern Sie ihn auf, die geplanten Programme zum Schutz der Opfer sexueller Gewalt rasch umzusetzen.

Appelle an:

Monsieur Jean Bosco Ndikumana
Ministre de la Justice et Garde des Sceaux
Chaussee Prince Louis Rwagasore
BP 1880
Bujumbura
BURUNDI
Fax: + 257 22 21 86 10 or +257 22 25 00 40
Korrekte Anrede: Monsieur le Ministre / Dear Minister

Honorable Immaculée Nahayo (f)
Ministre de la Solidarité Nationale, des Droits de la Personne Humaine et du Genre / Minister of National Solidarity, Human Rights and Gender
BP 5758
Bujumbura
BURUNDI
Fax: +257 22 21 75 49 or +257 22 21 82 01
Korrekte Anrede: Madame la Ministre / Dear Minister

Weitere Informationen und Empfehlungen enthält der Bericht vom 9. Oktober 2007: "Burundi: No protection from rape in war and peace"
(AI Index: AFR 16/002/2007). Zusammenfassung durch die Sektionskoordinationsgruppe Menschenrechtsverletzungen an Frauen von AI Deutschland

Musterbrief

Dear Minister,

I am writing to express Amnesty International's concern over the high incidence of rape and sexual violence in Burundi, as well as the failures of the law enforcement and judicial systems to address the problem. I am aware of recent measures which could be implemented by your government, in collaboration with the International community, which would address two key concerns prioritized by Amnesty International.

I am pleased to hear that a project is being set up, by the Ministry of Human Rights, to put in place a centralized system which will provide nationwide statistics on rape and sexual violence to government and civil society. I understand that the project could be operational by the end of 2008. I urge you to establish the project promptly, and hope that the system, once operational, is proven to be effective and reliable. In particular, the system should be able to identify the scale and nature of rape and sexual violence in Burundi - in turn allowing the Government of Burundi, with the support of the International community, to both allocate sufficient resources and devise appropriate laws and policies to respond to and prevent the problem. High-ranking members of the Burundian police and judiciary should receive instructions on how to reform their working practices using the new system and be ordered to inform and train the personnel under their supervision.

I understand that a joint programme on rape and sexual violence between the United Nations Integrated Office in Burundi and the Ministry of Justice is being planned. I strongly urge you to ensure that a key component of the programme includes the provision of judicial assistance to women victims of rape. Such a programme should, in addition, be strategically situated throughout the country to enable a greater number of women access to justice.

The two proposed programmes would, if successful, encourage a larger number of women to come forward to report rape and sexual violence. I therefore strongly urge you to ensure that both are swiftly and effectively implemented by your government.

Respectfully,
[Ihr Name]

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